Rechtsprechung
BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Analoge Anwendung der Auslegungsregel des § 2077 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf eheähnliche Lebensgemeinschaften; Bedeutung der Angabe eines Beweggrundes für die Auslegung eines Testaments; Befristung und Bedingung im Rahmen eines Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Coburg - VI 239/81
- LG Coburg, 09.06.1983 - T 42/83
- BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Papierfundstellen
- MDR 1984, 145
- Rpfleger 1983, 440
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66
Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Ein bedingtes oder befristetes Testament liegt jedoch nur vor, wenn nicht nur der Form nach, sondern auch nach dem Willen des Erblassers eine echte Bedingung oder ein Anfangs - bzw. Endtermin gesetzt worden ist (vgl. BayObLGZ 1966, 390/395; BayObLG FamRZ 1976, 101/103; Senatsbeschluß vom 2.3.1979 - BReg. 1 Z 137/78 S. 16).Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden (BGH LM § 133 BGB [ B] Nr. 1; NJW 1983, 672/673; BayObLGZ 1966, 390/394 und ständige Rechtsprechung, zuletzt BayObLGZ 1983 Nr. 41).
Die Beschwerdekammer hat hier das Vorliegen einer echten Bedingung (BayObLGZ 1966, 390/395) ohne Rechtsfehler verneint.
- BGH, 10.03.1956 - IV ZR 315/55
Kranzgeld. Gleichberechtigung
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Unter "Verlöbnis" ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein ernstlich gemeintes gegenseitig gegebenes und angenommenes Eheversprechen zu verstehen; es ist auf die Begründung einer dauernden (ehelichen) Lebensgemeinschaft der Verlobten hingeordnet und dient der Vorbereitung einer solchen Gemeinschaft (RGZ 61, 267/270; 105, 245 f.; 170, 72/75 f.; BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] /196; 28, 376/377; Senatsbeschluß vom 13.11.1981 - BReg.Die Erbeinsetzung eines Verlobten oder Ehegatten ist im allgemeinen auf eine nachfolgende lebenslange ( § 1353 Abs. 1 BGB ) familienrechtliche Bindung (BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] /196;… 28, 376/377) ausgerichtet, bei deren Nichteintritt weitreichende Zuwendungen der Grundlage entbehren können (de Witt/Huffmann, Erman, je aaO).
- BGH, 09.11.1965 - VI ZR 260/63
Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls - Ersatz eines …
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Dessen ungeachtet würde auch die Auslegungsregel des § 2077 Abs. 3 BGB eine unmittelbare Erklärungsauslegung nach § 133 BGB (entsprechend dem wirklichen Willen des Erblassers) nicht ausschließen, so daß ein hypothetischer Wille nur dann von Bedeutung wäre, wenn ein (durch Auslegung zu gewinnender) irrtumsfreier Wille fehlte (BGH FamRZ 1966, 28/29; Senatsbeschlüsse vom 2.6.1981 und 13.11.1981 - w.o.).
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden (BGH LM § 133 BGB [ B] Nr. 1; NJW 1983, 672/673; BayObLGZ 1966, 390/394 und ständige Rechtsprechung, zuletzt BayObLGZ 1983 Nr. 41). - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, reit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 159/164 f.). - BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, reit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 159/164 f.). - BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
§ 2077 Abs. 1, 2 BGB enthält eine dispositive Auslegungsregel entsprechend der vom Gesetz aufgestellten Vermutung, daß der wirkliche Wille des Erblassers auf Hinfälligkeit eines den Ehegatten oder den Verlobten begünstigenden Testaments für den Fall der Nichtigkeit oder Auflösung der Ehe oder des Verlöbnisses vor dem Tode des Erblassers gerichtet ist (BGH FamRZ 1960, 28/29 m.Nachw.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 2.6.1981 - BReg. 1 Z 27/81 = Rpfleger 1981, 282 LS. - und vom 13.11.1981 - w.o.S. 18). - BGH, 17.09.1975 - IV ZA 8/75
Begünstigung des Ehegatten in einer Lebensversicherung - Begünstigung des …
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Eine analoge Anwendung des § 2077 Abs. 2 BGB auf eheähnliche Lebensgemeinschaften ist daher nicht angebracht (vgl. auch BGH NJW 1976, 290 f., wonach eine entsprechende Anwendung des § 2077 BGB auch bei Bezugsberechtigung der Ehefrau aus einer Lebensversicherung nach Scheidung abgelehnt wird). - BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, reit den gesetzlichen Auslegungsregeln im Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 159/164 f.). - BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
Auszug aus BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde der Beteiligten zu 1) hat das Landgericht - was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1983, 67/70) - zutreffend bejaht ( §§ 19, 21 FGG ; vgl. BayObLGZ 1981, 69 f.). - BayObLG, 18.03.1983 - BReg. 1 Z 83/82
Namengebung; Name; Kind; Geburt; Geburtenbuch; Nichtehelich; Nichteheliches Kind; …
- RG, 21.09.1905 - IV 140/05
Verlöbnis
- RG, 04.11.1942 - IV 92/42
1. Gilt der Grundsatz ausnahmslos, daß das Eheversprechen einer verheirateten …
- BayObLG, 02.06.1981 - BReg. 1 Z 27/81
- RG, 26.06.1922 - IV 741/21
Verlöbnis
- OLG Rostock, 13.07.2021 - 3 W 80/20
Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Anwendbarkeit von § 2077 BGB
Dagegen ist § 2077 BGB auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ohne ernstliches Eheversprechen (Verlöbnis) nicht anwendbar (BayObLG, Beschl. v. 06.09.1983, 1 Z 53/83, FamRZ 1983, 1226 = …